Altersvorsorgedepot
Die neue private Altersvorsorge 2027!
Was wird sich ändern?
Warum wurde die private Altersvorsorge reformiert?
Ziel ist, die geförderte private Altersvorsorge verständlicher machen, neue Anlagemöglichkeiten zu eröffnen und so mehr Menschen dabei zu unterstützen, zusätzlich fürs Alter vorzusorgen.
Zum 01. Januar 2027 startet eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge: das Altersvorsorgedepot.
Mit der Reform wird die private Altersvorsorge neu ausgerichtet. Sie soll künftig einfacher, flexibler und stärker renditeorientiert werden. Ein zentraler Bestandteil ist eine neue Förderlogik: Die staatlichen Zulagen richten sich künftig stärker nach den tatsächlich eingezahlten Beiträgen.
Das Altersvorsorgedepot bietet ab 2027 die Möglichkeit, staatlich gefördert fürs Alter zu sparen und dabei stärker in kapitalmarktorientierte Anlagen wie Fonds oder ETFs zu investieren.
Das Wichtigste im Überblick
- Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke künftig auch unmittelbar förderberechtigt
- Die Förderung richtet sich künftig nach dem eingezahlten Beitrag. Für die Förderung ist ein Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr erforderlich
- Neue Grundzulage: 50% auf die ersten 360 Euro Einzahlung und 25% auf Einzahlung ab 360,01 Euro bis 1.800 Euro (maximal förderfähig) im Jahr. So sind max. 540 Euro Förderung im Jahr möglich
- Kinderzulage: 1 Euro Zulage pro 1 Euro gezahlten Beitrag, max. 300 Euro pro Jahr
- Auszahlungsplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr als Alternative neben lebenslanger Rente möglich
So könnte eine mögliche Förderung aussehen (Beispielkalkulation)
Frau 36 Jahre,
2 kindergeldberechtigte Kinder,
gewünschter jährlicher Beitrag 600 Euro*
Staatliche Förderung:
1. Grundzulage:
Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 % Förderung:
360 Euro × 50 % = 180 Euro
Für den darüber hinausgehenden Beitrag von 240 Euro (600-360) gibt es 25 % Förderung:
240 Euro × 25 % = 60 Euro
Grundzulage gesamt: 240 Euro
2. Kinderzulage:
Für jedes kindergeldberechtigte Kind kann eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr hinzukommen.
Bei 2 Kindern ergibt sich:
2 × 300 Euro = 600 Euro Kinderzulage
Gesamteinzahlung in das Altersvorsorgedepot: 1.440 Euro
Fazit: Aus 600 Euro Eigenübertrag werden 1.440 Euro für die Altersvorsorge.
*Beispielhafte Berechnung. Die tatsächliche Förderung hängt von den individuellen Voraussetzungen ab.
Wer soll hier rein?,
Privat- & Personalinsurance Leiterin
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Wenn Sie persönlich zu dem neuen Produkt bzw. zu Ihrer persönlichen Situation informiert werden möchte, freuen wir uns über Ihre Nachricht per E-Mail. Unsere Expertinnen und Experten werden Sie ab November 2026 kontaktieren und Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung stehen.
Hinweis für Riester-Bestandskundinnen und -kunden:
Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten und genießen Bestandsschutz. Ein Wechsel ist nicht verpflichtend und sollte individuell geprüft werden. Treffen Sie daher keine vorschnelle Entscheidung.
Bitte prüfen Sie – unabhängig von den Neuerungen in 2027 – ob Sie den Mindesteigenbeitrag für 2026 in Ihrer bestehenden Riester-Rente ausreichend beantragt haben, um die vollen Zulagen zu erhalten.


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