Wie die Telekom und der Staat Sie fürs Sparen belohnen.
Sie sorgen vor – und Staat, Telekom oder beide fördern die Brutto-Entgeltumwandlung und machen die Einzahlungen so noch attraktiver.
Bei dieser Variante des TPF wird ein Teil des Bruttogehalts automatisch steuerfrei und bis zu einer bestimmten Höhe sozialversicherungsfrei in den TPF eingezahlt. 20 bis 595 Euro im Monat (Stand 2025) können Sie im TPF anlegen und dabei satte staatliche sowie betriebliche Förderungen mitnehmen. Mit dieser attraktiven Anlageform sparen Sie einfach, sicher und profitabel fürs Alter.
Gestalten Sie Ihre Vorsorge nach Ihren Wünschen: durch einen zusätzlichen Schutz gegen Berufsunfähigkeit oder in Kombination mit einer Todesfallabsicherung.
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Entdecken Sie den Telekom-Pensionsfonds
Vorteile und Beispielkalkulation der Brutto-Variante
Ihre Vorteile
Mit der Brutto-Entgeltumwandlung über den TPF verzichten Sie freiwillig auf einen Teil Ihrer monatlichen Bruttobezüge, die in ein Depot beim TPF fließen. Beiträge sind in der Einzahlungsphase steuer- und sozialversicherungsfrei. Sozialversicherungsfrei heißt, dass vom umgewandelten Betrag keine Beiträge an die gesetzliche Kranken-, Pflegepflicht-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden.
Das seit dem 01.01.2018 eingeführte Betriebsrentenstärkungsgesetz ermöglicht ab dem 01.01.2019 sogar die Umwandlung von bis zu 7,4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
Sie können 2025 monatlich einen Beitrag zwischen 20 Euro und maximal 595 Euro in den TPF einzahlen.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass ein Brutto-Entgeltumwandlungsbetrag in Höhe von 4 % für Sie steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Alle darüber hinaus gehenden Beiträge bis zu 7,4 % der BBG gRV sind für Sie ebenfalls steuerfrei, unterliegen jedoch der Sozialversicherungspflicht.
Die BBG gRV für das Jahr 2025 beträgt 96.600 Euro.
- 4 % der BBG gRV für 2025 = 3.864 Euro jährlich bzw. 322 Euro monatlich
- 7,4 % der BBG gRV für 2025 = 7.148 Euro jährlich bzw. 595 Euro monatlich
Außerdem profitieren Sie von einem zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt bis zu 15 % Ihres Umwandlungsbetrages, höchstens jedoch 15 % der sozialversicherungsfreien Umwandlungsgrenze von 4 % der BBG gRV.
Das heißt, dass der höchstmögliche AG-Zuschuss für das Jahr 2025 bei 48,30 Euro pro Monat liegt. Der AG-Zuschuss wird Ihnen in Ihrer Bezügemitteilung angezeigt und direkt Ihrem TPF-Depot gutgeschrieben. Die erstmalige Gutschrift erfolgt automatisch.
Hinweis: Ihr Arbeitgeber gibt einen Arbeitgeberzuschuss an Sie weiter, wenn dieser auch Sozialversicherungsbeiträge durch Ihre Entgeltumwandlung spart.
Kranken-, Pflegepflichtversicherungsbeiträge und Steuern werden erst in der Auszahlungsphase erhoben, jedoch fällt der Steuersatz in der Regel im Ruhestand geringer aus, da die Rentenleistung oftmals deutlich niedriger als das Bruttogehalt ist. Für die Kranken- und Pflegeversicherung wird der volle Beitragssatz erhoben, wobei für die Krankenversicherung ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 187,25 Euro für 2025 berücksichtigt wird. Sind Sie privat krankenversichert, fallen keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge an.
Die Anlage des TPF wird von professionellen Vermögensverwaltern gesteuert und unterliegt der ständigen Kontrolle durch den TPF und die Deutsche Telekom. Die Anlagestruktur wird regelmäßig überprüft und – wenn nötig – an veränderte Marktsituationen angepasst.
Seit Auflage liegt die durchschnittliche jährliche Wertentwicklung bei über 3,46 % (Stichtag 30.09.2024).
Langfristig betrachtet, haben Wertpapierfonds in der Vergangenheit höhere Renditen als herkömmliche Sparanlagen erzielt. Die Wertentwicklung der Vergangenheit stellt natürlich keine Garantie für eine zukünftige Entwicklung dar.
Sie können Teile der in den TPF umgewandelten Beiträge für eine zusätzliche Absicherung der Familie oder des Lebenspartners verwenden.
Im Todesfall erfolgt die Auszahlung der vereinbarten Todesfallleistung an die anspruchsberechtigten Hinterbliebenen in Form von Einmalkapital oder als Rentenleistung.
Anspruchsberechtigt sind Ehepartnerin/Ehepartner und Lebenspartnerin/Lebenspartner i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes, hinterlassene Kinder, benannte Lebensgefährtin/benannter Lebensgefährte.
Sie können einen Teil Ihrer Beiträge zusätzlich für die Absicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit einsetzen.
Der Einschluss des zusätzlichen Risikoschutzes ist jährlich zum 01.01. des Folgejahres möglich. Dazu muss der gültige Zusatzantrag im Original bis zum 30.09. bei Ihrer Personalstelle vorliegen.
Weitere Informationen zum Telekom-Pensionsfonds finden Sie im Personal-Portal der Telekom unter http://personal.telekom.de
> Gehalt & Vertrag > Altersvorsorge > Telekom-Pensionsfonds
Beispielkalkulation
Mitarbeitende – geboren am 01.01.1995
(30 Jahre)
Single, kein Kind (Pflegezusatzbeitrag)
Krankenkasse 3,29 % Zusatzbeitrag
Wohnhaft in NRW
Kirchensteuerpflichtig RK
Steuerklasse 1
Mtl. Bruttoeinkommen: 4.000,00 Euro
Mtl. Einzahlung TPF: 100,00 Euro
Einkommen ohne TPF: 2.531,97 Euro
Mtl. Einkommen mit TPF Umwandlung: 2.480,89 Euro
Auswirkung aufs Netto: 51,08 Euro
- Für 100,00 Euro Einzahlung in den TPF wird netto 51,08 Euro gezahlt. Zusätzlich erhält sie noch eine Arbeitgeberbeteiligung von voraussichtlich 15 Euro (15 % von 100 Euro). Hierbei handelt es sich um einen fiktiv ermittelten Wert. Durch viele Faktoren, z. B. Gehalt, kann der Wert beeinflusst werden.
-
Leistung mtl.: 248,85 Euro*
*Hierbei handelt es sich um eine Simulation. Die Ergebnisse sind nicht garantiert und die endgültige Höhe der Altersversorgungsleistung kann von der Höhe der Simulation deutlich abweichen. Aus der Simulation können Sie keine Ansprüche ableiten. Bei der Berechnung wurde ein Endalter von 67 Jahren und eine dauerhafte Fonds-Entwicklung von 2,9% zugrunde gelegt.
Tipps unter Kolleg:innen
Was Sie zu diesem Thema wissen sollten.
Steuerliche Behandlung der Leistungen und Sozialversicherungsbeiträge
Bei der betrieblichen Altersversorgung über den TPF unterliegen Ihre Altersleistungen der nachgelagerten Besteuerung. In der Regel können Sie aber davon ausgehen, dass Ihr Steuersatz während Ihrer Beschäftigung höher ist als Ihr Steuersatz während Ihres Altersrentenbezuges.
Ebenso sind die auszuzahlenden Kapital- und/oder Altersrentenleistung aus der Brutto-Entgeltumwandlung voll sozialversicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner, da es sich hierbei um Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung handelt. Dies gilt nicht für privat kranken- und pflegeversicherte Personen.
Alle ausführlichen Informationen und Regelungen im Personal-Portal. Dort finden Sie außerdem den Simulationsrechner, um Ihre zu erwartenden Leistungen zu berechnen.

Petra Mende,
Sales & Customer Support Expertin
Wir helfen gern bei allen Fragen!
Unsere Expert*innen beraten Sie persönlich rund um den Neuabschluss zum Telekom-Pensionsfonds und stehen mit Rat und Tat zur Seite.
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