Das Geschenk, das mitwächst.
Die KinderPolice bietet eine lebensbegleitende Vorsorge und baut langfristig ein wertvolles Vorsorgevermögen auf – ganz nach Ihren persönlichen Vorstellungen. Zudem können Sie diesen Schutz mit zusätzlichen Vorsorgebausteinen erweitern: zum Beispiel mit einer Beitragsbefreiung für den Fall, dass der oder die versicherte Versorger:in berufsunfähig wird oder stirbt.
Spitzenleistung für Sie
- Attraktiver Kapitalaufbau
- Flexibilität in jeder Lebenslage
- Optional mit Risikoschutz
- Verschiedene Vorsorgekonzepte
- Auf Wunsch- mit InvestFlex Green-nachhaltig vorsorgen
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Pluspunkte für Telekom Mitarbeitende



KinderPolice
Unser Tarif im Überblick
Möglicher Verlauf:
- 1. Geburtstag: Abschluss der KinderPolice mit Kinder-Pflegerente (1.500 Euro/Monat)
- Ausbildung: Umwandlung der Kinderpflegerente in eine BU- BU-/DU-, KSP -Rente: 1.500 Euro /Monat
- Führerschein: Entnahme von 2.000 Euro (unter bestimmten Voraussetzungen möglich)
- 18. Geburtstag: Zuzahlung durch die Großeltern: 1.000 Euro
- Berufseinstieg: Übernahme Vertrag durch das versicherte Kind
- Erstes Kind: Einschluss Hinterbliebenenvorsorge von 50.000 Euro
- Immobilienkauf: Erhöhung der BU-, BU-/DU-, KSP-Rente auf 2.000 Euro
- Rente: Lebenslager Rentenbezug
Optionale Zusatzbausteine:
- Die KinderPolice können Sie mit einer Kinderpflegerente ergänzen.
- Im Falle einer Pflegebedürftigkeit (mind. Pflegegrad 2) erhält das versicherte Kind damit bis zum Beginn seiner Altersrente eine Pflegerente – weitere Beiträge für die KinderPolice und die Kinderpflegerente entfallen.
- Darüber hinaus kann die Kinderpflegerente beispielsweise beim Start ins Berufsleben in eine Arbeitskraftsicherung umgewandelt werden, zum Beispiel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung können Sie für Kinder ab 10 Jahren abschließen.
- Die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente wird gezahlt und die Beiträge entfallen, wenn ein versichertes Kind über einen voraussichtlichen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zu mind. 50 Prozent berufsunfähig wird.
- Mit einer Beitragsbefreiung bei Tod oder Berufsunfähigkeit des versicherten Versorgers bzw. der versicherten Versorgerin werden die laufenden Beitragszahlungen und damit die Vorsorge für das Kind abgesichert.
- Tritt der Fall ein, dass der oder die Versorger:in berufsunfähig wird oder verstirbt, sind keine Beiträge mehr für die KinderPolice zu zahlen.
- Solltest du mit der KinderPolice auch eine Kinderpflegerente abgeschlossen haben, gilt die Beitragsbefreiung auch für diesen Baustein.
Downloads
Alle wichtigen Informationen und Dokumente zur Versicherung zum Herunterladen:

Thomas Haubrich,
Sales & Customer Support
Consultant
Unsere Experten empfehlen
Die KinderPolice ist eine private Rentenversicherung, die deinem Kind, Enkel- oder Patenkind einen Einstieg in eine umfassende lebensbegleitende Vorsorge ermöglicht.
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